zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen bei der Altersgrenze in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Altersteilzeitvertrag. Im Ergebnis: “Eine Frage der Auslegung”. Denn nur wenige Klauseln meinen tatsächlich exakt das 65. Lebensjahr, die meisten die Regelaltersgrenze.
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- 23. Januar 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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