Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit ist ja seit jeher eines der heiß umstrittenen arbeitsmarktpolitischen Themen. Eine Schnellübersicht über die für- und widerstreitenden Argumente finden man hier. Das Bundessozialgericht hat nun in der Entscheidung vom 7. März 2007 – B 12 KR 11/06 R – die Rechte der Leiharbeitnehmer weiter gestärkt.

Nach dieser Entscheidung haftet das entleihende Unternehmen als Bürge für rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge anstelle des säumigen Verleihers auch dann, wenn über dessen Vermögen nur das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist

Fundstelle: Pressemitteilung des BSG 9/07 zum Urteil vom 7. März 2007 – B 12 KR 11/06 R –

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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