diese Frage kann sich eigentlich nur im Strafverfahren stellen. Ansonsten geht entweder nur Berufung oder nur Revision. Ausser wenn man manchem Beitrag in anerkannten gedruckten Qualitätsmedien folgt, da geht das nämlich in allen anderen Rechtsgebieten mitunter munter durcheinander. Daß ein Landesarbeitsgericht schon mal zum Landgericht mutiert oder gar zum Landesgericht, hat man schon öfter gelesen. Beliebt ist aber auch, eine Revision der unterlegenen Partei der Öffentlichkeit mitzuteilen, obwohl nur eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil möglich wäre. Gestern so gelesen. Dabei ist es so einfach, mal den Anwalt der Unterlegenen zu fragen. Der wird´s normalerweise wissen …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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