In der VW-Affäre hat das Landgericht Braunschweig den ehemaligen Personalvorstand Peter Hartz (65) nach zwei Verhandlungstagen wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und der Untreue in 20 weiteren Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätze á € 1.600,00, somit €576.000 Geldstrafeverurteilt. In elf Fällen hat Hartz den früheren VW-Betriebsratsvorsitzenden Volkert begünstigt, indem dieser in den Jahren 1994 bis 2005 neben seinem Gehalt sachlich nicht begründete – weil keine Gegenleistung demgegenüber standen – Sonderbonuszahlungen in Höhe von jährlich € 200.000,00 gewährt wurden, mithin in einer Gesamthöhe von rund 1,95 Millionen Euro. Dies vor dem Hintergrund, seitens Volkert Rückendeckung für unbequeme Personalentscheidungen zu erhalten, allerdings auch nicht im Hinblick auf konkrete Entscheidungen.
Der brasilianischen Geliebten von Volkert, Adriana Barros, hatte Hartz ein Zusatzeinkommen über einen Agenturvertrag mit VW verschafft – sie soll lange Zeit € 7.600 pro Monat– insgesamt 399.000 Euro – erhalten haben.
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Weiter waren Umgehung der Kontrollmechanismen im Konzern, sowie die Finanzierung von Parties mit Prostituierten Gegenstand des Verfahrens.

Das Verfahren konnte aufgrund einer „Verständigung“ zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung – einer Absprache über die Obergrenze der Strafe gegen eine Abkürzung des Verfahrens – nach zwei Tagen beendet werden.

Die Strafdrohung für den besonders schweren Fall der Untreue sieht einen Rahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor – zwei Jahre sind die Obergrenze für die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung.

Bei der Strafzumessung war neben dem Geständnis zu berücksichtigen, daß von den insgesamt 2,6 Millionen Euro kein Cent in die Tasche des Angeklagten geflossen sei.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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