Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Frage zu befassen, ob Knoblauchkapseln billiger werden können und müssen. In Deutschland werden diese Präparate als Arzeimittel eingestuft. Daher können diese Mittel auch aus anderen EU – Ländern nicht frei eingeführt werden.

Die EU – Kommission sieht hierin eine Behinderung des Warenverkehrs und verklagte die Bundesrepublik vor dem EUGH. Ein dort eingeholtes Rechtsgutachten gab der EU – Kommission recht. Deutschland droht nun eine Niederlage vor dem Gericht. Das Gericht ist an Gutachten zwar nicht gebunden, folgt ihnen aber zumeist. Die EUGH – Generalanwältin warf Deutschland u.a. vor, gar nicht nachgewiesen zu haben, dass die Einstufung der Kapseln als Arzeimittel zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nötig sei.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: rheinpfalz.de

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