Nach Ansicht des Arbeitsgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom – Aktenzeichen 22 Ca 803/06) rechtfertigt auch die Veruntreuung von 5 Euro eine ausserordentliche Kündigung einer Kassiererin. Für den Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers spiele es keine Rolle, ob er um 100 Euro oder 5 Euro erleichtert werde. In der Presse kursiert das Urteil aufgrund einer Pressemitteilung einer Anwaltsvereinigung als fristlose Kündigung wegen “Diebstahl” von 5 Euro (hier und hier). Als Anwaltsvereinigung sollte man den Unterschied aber schon kennen. Auch, dass es sich um eine reine Verdachtskündigung handelte, wird aufgrund des reisserischen Titels nicht deutlich. Allen, die gerade mit einem Kugelschreiber des Arbeitgebers in der Hand die Pressemitteilung in der Zeitung lesen, schaudert es. Die anderen halt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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