Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einer Presseerklärung vom heutigen Tage mitgeteilt, dass sich die Verfahrensdauer im Bezirk des LAG Köln im Jahr 2006 verkürzt hat.

Das Landesarbeitsgericht Köln ist die Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz für die Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg. Während in der ersten Instanz die Verfahrensdauer von 4 Monaten im Jahr 2005 auf nur noch 3,7 Monate im Jahr 2006 verkürzt wurde, konnte die zweite Instanz mit noch besseren Zahlen aufwarten. Im Jahr 2006 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zur Erledigung nur noch 4,2 Monate gegenüber 5,7 Monaten im Jahr 2005.

Als Grund für diese schnellere Erledigungsdauer sah das LAG Köln vor allem die rückläufige Zahl der Verfahren an. In der ersten Instanz nahm gegenüber 2005 die Zahl der Verfahren um 9 % und in der zweiten Instanz um 12 % ab. Zusätzlich konnten die Richterinnen und Richter im Jahr 2006 aufgelaufene Rückstände aus den Vorjahren abbauen, so dass die Verkürzung der Erledigungsdauer erreicht werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung des LAG Köln vom 29.01.2007

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.kuendigung.de

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