Der Bundesgerichtshof hat in einem heute in einer Pressemitteilung veröffentlichten Beschluß (BGH, Beschluß vom 31.1.2007 – Aktenzeichen StB 18/06, Volltext) die Wünschen der Strafverfolgungsorgane, Rechner in Unternehmen und Wohnungen auszuspionieren, eine deutlich Absage erteilt. Zur Zeit sieht der Bundesgerichtshof keine gesetzliche Rechtsgrundlage für das Ausspähen der Computer verdächtiger Personen.

Quelle: Financial Times Deutschland vom 5.2.2007

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