DerBundestag hat das neue Antidopinggesetz, welches die strafrechtliche Ahndung des Handels und des Besitzes verbotener Dopingmittel vorsieht. Die weitere Diskussion, ob Dopingvergehen nicht auch über die Regelungen des Arzneimittelgesetzes ausreichend sanktioniert werden können, dürfte sich damit erübrigen.

Im Fall Jan Ullrich  bleibt weiter offen, ob bei tatsächlichem Doping eine Strafbarkeit wegen Betrugs zu Lasten seines früheren Arbeitgebers in Frage kommt (blog.juracity.de berichtete). Angesichts der letzten Dopinggeständnisse früherer Teamgefährten darf aber bezweifelt werden, daß der letzte Arbeitgeber – die Olaf Ludwig Cycling GmbH –  tatsächlich einem etwaigen Irrtum unterlag, Ullrich sei ungedopt. Immerhin fuhr Ludwig selbst bis Mitte der 90er Jahre beim Team Telekom und war ab dem Jahr 2000 dessen Pressesprecher.

Größere Sorgen muß sich Ullrich vermutlich eher über das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung machen (blog.juracity berichtete).

Fundstelle: SR online Mitteilung vom 05.07.2007

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

http://www.kündigung.de

1 Kommentar

  1. dwk
    5. Juli 2007 18:57

    *Hüstel* Ablativ bei ab, ex, de, cum und sine, pro und prae. Sonst steht der Akkusativ. In, sub, super, nur die drei, treten beiden Kasus bei. Mit anderen Worten: in der Überschrift ist ein „m“ zu viel. Viel schlimmer ist aber, daß die Täter – also die Sportler – nach wie vor von der strafrechtlichen Sanktionierung wohl nicht erfaßt werden.