Grund 1: Ein Gerichtsverfahren wegen der Abmahnung dauert häufig länger als die Abmahnung Wirkungen für eine spätere Kündigung entfaltet.

Grund 2: Häufig erkennt der Arbeitgeber erst durch ein Gerichtsverfahren formale Fehler der Abmahnung, die er dann noch rechtzeitig – nämlich vor einer späteren Kündigung – berichtigen kann. Er nimmt die fehlerhafte Abmahnung raus und ersetzt sie durch die verbesserte Version. Das darf er und ist für eine spätere Kündigung fatal. Hättest Du besser geschwiegen, Arbeitnehmer …

Grund 3: Durch eine zeitnahe Klage führt der Arbeitnehmer im Prinzip zugunsten seines Arbeitgebers ein Beweissicherungsverfahren durch. Zeugen, die der Arbeitgeber benennt, werden selten etwas anderes aussagen, schließlich will man ja auch als Zeuge seinen Job nicht riskieren. Man vergibt sich auch nichts, wenn man nicht gegen die Abmahnung klagt, weil die Abmahnung auch in einem späteren Kündigungsschutzverfahren noch angegriffen werden kann. Und dann sind vielleicht ein paar der Zeugen des Arbeitgebers aus dem Unternehmen ausgeschieden, vielleicht sogar im Streit …

Grund 4: Eine Klage kostet Geld. Auch wenn man gewinnt, findet im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz – anders als sonst im Zivilrecht – keine Kostenerstattung durch den Unterlegenen statt, § 12 a ArbGG.

Grund 5: Ein Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber mündet häufig in einer endgültigen Trennung. Die meisten Arbeitgeber verknusern es nicht, „vor Gericht gezerrt“ zu werden.

Grund 6: Eine Gegendarstellung zur Aufnahme in die Personalakte hat alle Vorteile, aber keinen der genannten Nachteile. Sie ist daher die bessere und kostengünstigere Alternative. Sie allerdings sollte man unbedingt zur Ablage in der Personalakte schreiben.

Mehr in unserem Merkblatt “Abmahnung – was tun?” bei Juracity – Recht für Alle!

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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