haben wir jetzt erst mal ins Internet gestellt, geplant ist nach Umstellung auf TYPO3 ein Onlinekommentar zum TVÖD. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst hat den Bundesangestelltentarifvertrag und die Arbeitertarifverträge des öffentlichen Dienstes abgelöst. Die Überwindung dieser überholten Trennung der Arbeitnehmer in Angestellte und Arbeiter ist eine zentrale Errungenschaft des neuen Tarifrechts. Nicht gelungen ist leider die geplante Vereinfachung. Weder gibt es jetzt einen einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (die Länder haben einen eigenen (TV-L), die Kommunen auch (TVÖD VKA) und die Sonderregelungen für einzelne Zweige wurden in den Besonderen Teil verlegt, der für die unterschiedlichen Bereiche wie Sparkassen und Krankenhäuser auch unterschiedlich ausfällt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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