Zahnärzte verdienen nicht wie Anwälte zwischen 150 und 400 Euro die Stunde, sondern – man kann es kaum fassen – 1256 Euro je Stunde, wie der Weblog von Michael Stübing “Das interessiert doch wieder keine Sau” berichtet. Nachzulesen im Urteil des OLG Stuttgart vom 17.04.2007 – Aktenzeichen 1 U 154/06...

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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