Bergheim, Kreisstadt im Rhein – Erft – Kreis westlich von Köln gelegen, geht neue Wege im Kampf gegen die Jugendkriminalität. Zuständig für die Ermittlungen und Erhebung von Anklagen ist die Staatsanwaltschaft. Und die sitzt am Landgericht in Köln. Offensichtlich weit weg, denn bisher dauerte es oft sieben Monate und länger, bis die Verfahren vor dem Amtsgericht Bergheim zum Abschluss kamen.

Das soll sich jetzt ändern. Bergheim wird zwar weiterhin keinen Staatsanwalt am Ort haben, aber Bergheim erhält einen eigenen Staatsanwalt für den Ort. Ziel ist es nun, die Verhandlung an einem Tag und kurz nach der Tat stattfinden zu lassen. Daher sollen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe noch viel stärker als bisher zusammenarbeiten und die Arbeit nicht nachfolgend, sondern parallel angehen.

Denn nur wenn die Strafe flugs auf die Tat folgt, hat sie überhaupt Sinn. Da sind sich alle Beteiligten wohl einig. Und die Kriminologie bestätigt diese Einschätzung auch.

Ich selbst habe bereits zahlreiche Jugendliche in Bergheim als Verteidiger vor dem Strafrichter vertreten und kenne daher die Verfahrensdauer dort. Die Entwicklung ist sicher zu begrüßen; bleibt abzuwarten, wie sie sich einspielt.

Und es bleibt abzuwarten, ob weitere Amtsgerichte dem Beispiel oder hoffentlich Vorbild Bergheim in dieser Hinsicht folgen werden.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: ksta.de

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.