Mein Mandant war wegen eines Einbruchdiebstahles angeklagt. Der Sachverhalt stand fest, da gab es wenig zu bestreiten. Soweit nichts außergewöhnliches.
Der Mandant stand jedoch nicht zum ersten Mal (more…)
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- 27. Juni 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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