Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Autozulieferers ist wegen Bestechung eines BMW-Mitarbeiters durch das Landgericht München am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe ist – was so eben noch möglich war, da die Grenze von zwei Jahren nicht überschritten worden war – zur Bewährung ausgesetzt worden, unter der Auflage, (more…)

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.