meldet das BMJ in einer Pressemitteilung. Endlich kann man wesentliche Informationen über in Deutschland im Handelsregister eingetragene Unternehmen zentral und online abrufen. Wichtig z.B. für das richtige Rubrum.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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1 Kommentar

  1. Aloeb
    27. April 2007 18:53

    Ja, nur werden oft auch beglaubigte Handelsregisterauszüge benötigt oder auch die aktuelle Gesellschafterliste. Das geht nach wie vor nur beim Amtsgericht.