Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz hervor. Der europäische Rat der Justizminister hat den Vorschlag für eine entsprechende Verordnung, die sog. Small-Claims-Verordnung, beschlossen.

Danach sollen zivilrechtliche Forderungen unter EUR 2.000,00 künftig einfach, kostengünstig und effektiv durchgesetzt werden können. Durch das Zusammenwachsen Europas ist dies sehr zu begrüßen. Gerade in Grenzregionen dürfte dies dem grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr sehr zugute kommen. Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um die Regulierung eines Blechschadens oder die Rückabwicklung eines Fehlkaufes im Urlaub handelt. Keine Anwendung findet die neue Regelung auf Streitigkeiten im Arbeits-, Erb- oder Unterhaltsrecht.

Die Regelung soll zum 01.01.2009 in Kraft treten.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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