Das Landgericht Stuttgart hat dem Daimler – Chrysler Konzern untersagt, den Smart Diesel als umweltschonend zu bewerben. Der Konzern hatte im Internet wie folgt geworben: „Der bewährte 3-Zylinder-Common-Rail-Turbomotor mit serienmäßigem Dieselpartikelfilter (offenes System) erzielt extrem niedrige Emissionswerte.“ Nach Auffassung von Umweltverbänden ist diese Behauptung nachweislich falsch.

Denn mittlerweile sei der weit überwiegende Teil aller neuen Diesel – PKW in Deutschland mit einem geregelten Dieselrußfilter ausgestatteti. Der offene System des Smart lasse daher mehr Feinstaub durch. Die Vertreter des Autokonzerns haben letztlich nachgegeben. Zuvor soll das Gericht angedeutet haben, andernfalls im Sinne der Umweltverbände entscheiden zu wollen.
Bei Zuwiderhandlung droht dem Konzern nun ein Ordnungsgeld. Der Konzern ist also gehalten, seinen Internetauftritt entsprechend zu ändern.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: swr.de

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