Das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 4 B 24/07) hat beschlossen, dass auch die unwissentliche Gabe von gentechnisch verändertem Futter es ausschließt , Bioschweine als solche zu bezeichnen. Wie der Bonner Generalanzeiger mitteilt, werden diese wieder zu ganz normalen Schweinen.

Im entschiedenen Fall hatte eine Bio-Zertifizierungsstelle bei einem Biobauern kleinste Spuren gentechnisch verändertes Soja im Futter entdeckt. Acht Tage lang waren die Tiere damit gefüttert worden. Die Entscheidung stützt das Gericht mit der Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Verbrauchers in Bio-Produkte. Danach ist es schließlich unerheblich, ob es tatsächlich zu einer Qualitätsveränderung des Schweinefleisches gekommen ist.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen, weil so sicher gestellt werden kann, dass auch das drin ist, was draufsteht.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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