Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die neue Tabelle vorgestellt. Die Tabelle sieht bei Berufstätigen eine Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber minderjährigen Kindern um EUR 10,00 auf EUR 900,00 vor. Bei Nichterwerbstätigen verbleibt es bei EUR 770,00.
Demgegenüber beträgt der Selbstbehalt gegenüber Gatten nun einheitlich EUR 1.000,00. Die Regelsätze für den Kindesunterhalt wurden um ca. 1 % nach unten korrigiert. Die Tabelle kann auf der Homepage des Gerichts als Pdf – Datei eingesehen werden.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Allerdings wird sich überwiegend an ihr orientiert. Sie wurde gemeinsam mit OLG – Richtern in Hamm und Köln erarbeitet.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht