Wie am Freitag bekannt wurde, hat der Arzthaftungssenat des OLG Köln (Az.: 5 U 180/05) einer jetzt 35-jährigen Patientin EUR 40.000,00 Schmerzensgeld zugesprochen. Gleichzeitig wurden die Klinik und der Operateur für alle Schäden, die entstanden sind und entstehen werden, haftbar gemacht. Dies geht aus einer Presseerklärung des OLG Köln hervor.

Die Verurteilung erfolgte aufgrund fehlender Risikoaufklärung. Nach einer Gebärmutterausschabung hatten sich bei der Frau Komplikationen eingestellt, die letztlich zur Unfruchtbarkeit der Frau geführt haben. Ob ein Behandlungsfehler vorlag, konnte letztlich nicht abschließend festgestellt werden. Der Klinik und dem Arzt war jedoch vorzuwerfen, die junge Frau nicht über das Risiko einer späteren Unfruchtbarkeit aufgeklärt zu haben. Die Richter entschieden, dass der Patient eine ungefähre Vorstellung vom Ausmaß der mit einer Operation verbundenen Riskiken haben müßte. Dies gelte auch dann, wenn wie in vorliegenden Fall nur in jedem 1ooo Fall sich das Risiko verwirklichen würde. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes war zu berücksichtigen, dass die damals 28-jährige Frau einen Kinderwunsch gehabt hätte, der nun nicht mehr erfüllt werden kann.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt

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