Oft berichten meine Mandanten von Schwierigkeiten beim Kauf über das Internet. Zumeist geht es um Probleme mit der gesetzlichen Gewährleistung. Internetanbieter scheinen da zuweilen andere Vorstellungen von ihren Pflichten zu haben, als sie sie haben sollten. Dass es aber auch anders geht,
zeigte sich kürzlich. Meine Waschmaschine hat schlicht nach 12 Jahren den Geist aufgegeben. Ein Angebot bei Quelle gefunden, ein paar Klicks und schon war ein Ersatzgerät bestellt. Die Anlieferung erfolgte pünktlich und nach ein paar Minuten war auch die Diskussion über die Kostenpauschale für die Entsorgung des Altgerätes zu meiner Zufriedenheit geklärt. Aber dann zeigte sich an der Seitenwand der nagelneuen Maschine eine üble Delle. Der Kundendienstmitarbeiter regte an, erstmal zu waschen und dann die Dinge mit Quelle zu klären. Vorschlag angenommen, die Maschine befüllt und eine Email an Quelle verfasst. Nun hat der Käufer nach der Gesetzeslage zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Minderung oder Rücktritt kommen nur bei erfolgloser vorheriger Nachbesserung in Betracht
Aber nicht so in meinem Fall:
Quelle stellte zur freien Wahl: Nachbesserung, großzügige Minderung, Austausch oder Rücktritt vom Vertrag. Da man die Delle wegen einer Unterbaulösung ohnehin nicht sehen kann, entschied ich mich gerne für die Minderung. Irgendwann in der nächsten Zeit kommt dann die korrigierte Rechnung.
Ein angenehmer Einkauf also.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht