Auch Ärzte sind nur Menschen. Immer häufiger stehen Patienten vor der Situation, dass sie nach ärztlicher Behandlung einen Behandlungsfehler vermuten. Entscheidend für den Erfolg eines späteren Arzthaftungsprozesses ist die Information des Patienten, was in einem solchen Falle zu tun ist.

Dabei haben Patienten wegen des grundsätzlich herrschenden Vertrauensverhältnisses zum behandelnden Arzt häufig erhebliche Wissenslücken. Umso wichtiger ist es, einige Verhaltensmaßnahmen für die Klärung und Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen zu beachten. So sollten Patienten zunächst Einsicht in die Patientenunterlagen verlangen, um die Geschehnisse ordnungsgemäß dokumentiert zu haben. Der Patient hat Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenunterlagen. Darüber hinaus sollte unbedingt ein subjektive Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der vermeintlichen Fehlbehandlung erstellt werden. Dieses sollte Namen und Anschriften etwaiger Zeugen sowie nachbehandelnder Ärzte, Behandlungstermine, Untersuchungen und Besprechungen beinhalten. Die Beschwerden sollten ordnungemäß dokumentiert werden.

Weitere Informationen mit wichtigen Tipps gibt’s im Internet auf der neuen JURACity-Seite zur Haftung des behandelnden Arztes: www.arzthaftungsprozess.de. Dort steht auch ein Merkblatt zum Download bereit.

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