Die Veranstalter der morgen startenden Deutschland-Tour hatten das österreichische Rad-Team Elk Haus Simplon kurzfristig ausgeladen. Nach Auffassung der Tourleitung hatte das Team nicht die Ehrenerklärungen abgegeben, wie sie schon von den an der Tour de France teilnehmenden Teams abverlangt worden waren, und außerdem keine Starterliste eingereicht.

Hiernach hatten sich die startenden Fahrer u.a. dazu verpflichtet, im Falle einer Doping-Überführung bis zu ein Jahresgehalt an den Weltverband UCI zu dessen Unterstützung im Kampf gegen Doping zu zahlen. Ob diese Forderung gegen zwischenzeitlich überführte Fahrer wie Patrik Sinkewitz, Alexander Winokurow, Cristian Moreni, Iban Mayo, Andrei Kaschetschkin und wie sie noch alle heißen, tatsächlich durchgesetzt werden kann, dürfte eher zweifelhaft sein.

Elk Haus Simplon hat nun über das Hamburger Landgricht eine einstweilige Verfügung erlangt, die seinen Fahrern die Teilnahme an der Rundfahrt gestattet. Die Entscheidung soll u.a. darauf beruhen, daß dem Team entgegen einer UCI-Richtlinie keine offiziellen Teilnahmeformulare übersandt worden sind und es keine Aufforderung zur Einreichung gab.

Außerdem sei das Team als UCI Professional Continental Team jedenfalls bis zum  2. August nicht aufgefordert worden, eine derartige Ehrenerklärung abzugeben, die bislang nur Pro Tour Teams abverlangt worden sei.

Quelle: Mitteilung von tour.ard.de

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Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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