Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag eine Verschärfung des Strafrechts verabschiedet, wonach Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, künftig mit Gefängnis rechnen müssen, auch wenn sie keine Daten entwenden.

Allein die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten soll künftig unter Strafe stehen. Auch „Hacker“, welche die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht überwinden, geraten künftig ins Visier der Justiz.

Ebenfalls werden ferner Attacken aus dem Internet, bei welchen Server durch eine Masse von Abfragen bewusst blockiert werden und das Herstellen und Verbreiten von Hacker-Tools wird in Zukunft bestraft, um Computerkriminalität zu unterbinden; in schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.

Gut, daß Bundeshackerminister Dr. Schäuble Immunität genießt…

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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