Eine Erfahrung, die jeder Rechtsanwalt mehr als einmal macht: Kläger behauptet Sachverhalt A, Beklagter natürlich B, Zeuge des Klägers bestätigt Sachverhalt C, Zeuge des Beklagten Sachverhalt D, Gutachter ermittelt als mit an Sicherheit grenzenden Sachverhalt E, das eigenständig denkende Gericht schliesst messerscharf auf das Vorliegen von Sachverhalt F, geschehen ist: Sachverhalt G.

Kolleginnen und Kollegen, die weitere Sachverhaltsvarianten erlebt und schon an übersinnliche Wahrnehmungen gedacht haben, werden gebeten, ihre Variationen mitzuteilen. Es gibt Sie, da sind wir sicher. Irgendwo da draussen geschieht es täglich …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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