Am Osterwochenende haben führende Gewerkschafter wie der Ver.di Vorsitzende Bsirske ihre Forderung nach einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode bekräftigt. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Vorgänge wie bei Lidl, Bahn und Telekom auch in anderen Unternehmen üblich sind. Es ist sicher schwer vorstellbar, dass die entsprechenden Detekteien nur einen Kunden hatten oder die Praktiken auch nur bei diesem eingesetzt haben. Was das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nicht wiederherstellen kann, ist das kontinuierlich schwindende Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Was der Arbeitgeber bei der Arbeitnehmerüberwachung darf und was nicht, hat der DGB in aller Kürze prägnant zusammengestellt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte