Ende 2002  gab es bundesweit 122 Arbeitsgerichte (zum Vergleich: es existieren 69 Sozialgerichte, 686 Amtsgerichte und 116 Landgerichte). 19 Landesarbeitsgerichte waren für die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidungen zuständig (zum Vergleich: es gibt 24 Oberlandesgerichte und 16 Landesozialgerichte).

Zum Jahresschluss 2002 zählte das Bundesjustizministerium insgesamt 1.154 Arbeitsrichter, davon waren nur 374 Frauen (32,4 %). An den Verwaltungsgerichten waren 2.316 Richter beschäftigt, davon 611 Frauen (26,3 %). Am Bundesarbeitsgericht waren 34 Bundesrichter tätig, davon waren nur zwei Richterinnen. Das sind zwar inzwischen mehr geworden, aber immer noch nicht mindestens die Hälfte (Juracity berichtete). Man sieht auf den ersten Blick, dass in Sachen Gleichberechtigung noch viel getan werden muss.

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.