Völlig falsch ist es, bei einem erstinstanzlichen Urteil von einer Grundsatzentscheidung zu sprechen, wie das ebenfalls bisweilen in der Presse zu lesen ist (Focus/dpa). Als Grundsatzurteil kommen nur rechtskräftige Entscheidungen hoher oder höchster Gerichte in Betracht, die eine Rechtsfrage von grundsätzlichem Interesse erstmals geklärt haben oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung der Rechtsprechung bedeuten. Einzelfallentscheidungen in Kündigungsschutzprozessen sind dazu besonders schlecht geeignet, da das Arbeitsgericht immer eine Einzelfallabwägung vornehmen muß.
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- 24. März 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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