Eine Restitutionsklage liegt auf meinem Schreibtisch. Da kommt Freude auf, bei Rechtsschutzversicherung und Mandant. Denn eigentlich haben wir in der gleichen Sache am Bundesarbeitsgericht nach jahrelangem Prozeß gewonnen. Jetzt soll die Rechtskraft dieser höchstrichterlichen Entscheidung durchbrochen werden, weil der Arbeitgeber was neues ausgekramt hat, was er vorher nicht gewußt haben will.  Mir scheint eher, da ist jemandem ein Lichtlein aufgegangen, nachdem das Bundesarbeitsgericht auf etwas hingewiesen hat, an das die Gegenseite bisher noch nicht gedacht hatte. Da bin ich aber mal gespannt. Ob sich die Rechtskraft einer BAG-Urteils so einfach – mit einer Restitutionsklage – knacken läßt?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte 

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.