meint das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.06.2007 – Aktenzeichen 5 AZR 564/06) und wies die Klage einer Schauspielerin ab, die sich geweigert hatte, die Rolle der 60-jährigen Mutter der Heldin zu spielen, obwohl zunächst die Rolle der 54-jährigen Schwägerin und Freundin der Hauptdarstellerin für sie vorgesehen war. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts umfasst das Direktionsrecht aus dem Darstellervertrag auch solche Wechsel. Auch Richter wechseln ja schon mal die Gerichtsbarkeit …

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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