Wie hier bereits berichtet, nimmt die Klageflut gegen die Bescheide des Berliner Jobcenters noch immer zu. Monatlich verzeichnet das Sozialgericht den Eingang von etwa 2000 Klagen. Das schafft Arbeitsplätze in der Justiz. Und

jede zweite Klage ist zudem erfolgreich, wie der Tagesspiegel berichtete. Geht man von Anwaltskosten in Höhe von durchschnittlich € 800,00 für das Widerspruchs- und Klageverfahren aus, ergeben sich p.a. für die Staatskasse Kosten in Höhe von € 9.600.000,00. Das ist vorsichtig gerechnet. In vielen Fällen dürfte auch noch die Einigungsgebühr dazukommen. Hinzu kommen noch die Kosten für das Personal der Widerspruchsabteilung, des Gerichtspersonals und und und. Und in vielen abgewiesenen Fällen war zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt worden.

Da fragt sich, ob eine sorgfältigere Sachbearbeitung bei den Jobcentern nicht möglich ist. Im Hinblick auf das karge ALG II wäre auch zu überlegen, den Satz um die Ersparnis überflüssiger Klagen anzuheben. Vielleicht als Weihnachtsgeld für ALG II – Bezieher. Das gibt es nämlich nicht. Wie wir hier berichtet haben.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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