EU – Ausländer haben nicht immer Anspruch auf Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV. Auch wenn EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Grundsicherung. Das gilt zumindest in den Fällen, wenn bisher schwarz gearbeitet worden ist oder das Aufenthaltsrecht sich nur daraus ergibt, dass nach Arbeit gesucht wird.
So entschied das LSG Hessen (Az.: 9 L AS 44/07) im Fall einer Frau aus Litauen. Sie war vor zwei Jahren nach Wiesbaden gekommen, um eine selbständige oder abhängige Beschäftigung aufzunehmen. Dies war ihr durch eine Freizügigkeitsbescheinigung der Stadt erlaubt worden. Gleichwohl nahm die Frau die Gelegenheit nicht wahr. Die Stadt verweigerte daher die Zahlung von ALG II. Das Gericht bestätigte die Sichtweise der Stadt.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Handelsblatt vom 06.12.2007