Kommt ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz? Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, Frau Ingrid Schmidt, fordert dies laut Focus/DPA und weist nicht ganz zu Unrecht darauf hin, daß Deutschland damit gesetzestechnisch mal die Führung in Europa übernehmen könnte.

Die große Koalition hat dieses ursprünglich geplante Vorhaben noch nicht angepackt. Das Arbeitsrecht gilt, weil hart umkämpft, politisch als heißes Eisen. In der damaligen DDR gab es ein Arbeitsgesetzbuch, das AGB, das aber nur wegen der geringeren Komplexität des Wirtschaftens sehr übersichtlich war. Ob ein neues Arbeitsvertragsgesetz die Rechtslage vereinfachen wird, mag man bezweifeln. Die Ablösung des BAT durch den TVÖD kann da als warnendes Beispiel dienen, denn viele Zweifelsfragen sind jetzt auf die Klärung durch die Instanzen, sprich: das Bundesarbeitsgericht, angewiesen.

Zum Arbeitsvertragsgesetz gibt es bereits Ausarbeitungen der Bertelsmann Stiftung und der Kölner Universität, dort die Herren Professores Henssler und Preis.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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