Ja, dieser Kündigungsgrund kommt zur Zeit schwer in Mode und löst den früher beliebten Spesenbetrug ab. Der Focus berichtet nun schon zum wiederholten Mal zum Thema. Der Fachanwalt fragt heute in Fällen, in denen eine klare Trennungsabsicht besteht, der wahre Kündigungsgrund aber nicht ausreicht, Arbeitgeber nicht mehr: “Haben Sie sich schon mal die Reisekostenabrechnungen vorgenommen”, sondern “Schon mal die Festplatte gecheckt?”. Solche “Zufallsfunde”, unter Arbeitsrechtlern als “gesuchter Kündigungsgrund” bekannt, werden von den Arbeitsgerichten genauso behandelt wie jeder andere Kündigungsgrund auch. Angesichts der breiten Berichterstattung in den allgemein zugänglichen Medien wundert es schon, wie unbedarft Arbeitnehmer offenbar unbeeindruckt weitersurfen. Insbesondere Mitarbeiter, die sich “auf der Abschussliste” wähnen, sollten entsprechende Vorsicht walten lassen und im Zweifel überhaupt nicht mehr privat ins Internet gehen. Auch Spurenbeseitigungsprogramme hinterlassen Spuren, und die Installation eines solchen Programms stellt nach der Rechtsprechung ebenfalls einen Grund zur Kündigung dar.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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