Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln wurden vor dem Termin Gespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den jeweiligen Anwälten geführt. Der örtliche Kollege vertrat den im Übrigen namensgleichen Arbeitgeber. Ihm war anzumerken, dass er die Höhe der verhandelten Abfindung fast persönlich nahm. Nach der Protokollierung

der Einigung teilte er dem Gericht so auch flugs mit, dass die Abfindung zur Auszahlung gekommen sei. Dies traf auch zu. Das Gericht wiederum forderte die von mir vertretene Arbeitnehmerin umgehend auf, entsprechende Auskünfte zu erteilen. Denn die Abfindung zählt zum Vermögen und dieses ist ggf. im Rahmen der Prozessführung einzusetzen. Eine Praxis, die zumindest in Köln, immer häufiger zu beobachten ist. Mehr als unschön ist es aber, wenn die Arbeitgeber bzw. ihre Vertreter die Arbeitnehmer so nicht nur um den Arbeitsplatz, sondern auch um die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe bringen können. Ob es ihm hier gelingt, wird sich zeigen.

Man kann daher nur immer wieder raten, sich rechtzeitig um eine gute Rechtsschutzversicherung zu bemühen; gerade jetzt in den Zeiten der „Krise“.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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