Nur 12 % aller Arbeitnehmer, die eine Kündigung bekommen, klagen gegen die Kündigung. Das ist erstaunlich, denn 57 % aller Arbeitnehmer, die gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben haben, erhielten eine Abfindung, so die Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“ in Heft 12 / 2008. Bei 41 % der Beschäftigten, die eine Abfindung erhielten, lag diese 2007 unter der Abfindungsfaustformel von 0,5 Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr. In 27 % der Fälle wurde zwischen 0,5 und 1,0 Gehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit an Abfindung gezahlt. 32 % der Entlassenen erhielten sogar mehr als ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr. Durchschnittlich bekamen die Arbeitnehmer für das „einvernehmliche“ Ausscheiden eine Abfindung von1,05 Bruttogehältern pro Beschäftigungsjahr, das waren 2007 immerhin 21.810 Euro. Gekündigte Arbeitnehmer erhielten 14310 Euro (0,77 Gehälter pro Jahr), wer per Aufhebungsvertrag ausschied durchschnittlich 39223 Euro (1,31 Gehälter pro Jahr). Ein Drittel (32 %) der Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wurden freigestellt (suspendiert).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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