auch im bayerischen Erding, das bisher bundesweit durch vor allem durch sein Weissbier bekannt wurde. Nun erregen die Stadtwerke die Aufmerksamkeit der Medien, allerdings durch eine offensichtlich – so das Arbeitsgericht laut Merkur Online – unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Erwin Scharl. Das wäre schon die zweite, denn die erste wurde rechtskräftig vom Landesarbeitsgericht in München für unwirksam erklärt. Sein Anwalt fordert 283.000 Euro, das Gericht hält 195.000 Euro plus 20.000 Gehaltsnachzahlung für angemessen. Die Stadtwerke wollen allenfalls 100.000 Euro zahlen. Naja, dem Steuerzahler könnt´s egal sein, einer wird ja für die offensichtlich unwirksame Kündigung verantwortlich sein. Vermutlich werden die Stadtwerke bei dieser Form offensichtlicher Unfähigkeit als Arbeitgeber aber ein Auge zudrücken und die völlig grundlos angefallene Abfindung von den Verantwortlichen nicht zurückfordern. Zu Lasten des Steuerzahlers.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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