Es gibt Urteile, die scheinen aus einer anderen Zeit zu stammen. Man kann kaum glauben, dass das LAG Berlin die Kündigung einer Pflegekraft für rechtmässig erachtet hat, die sich kritisch zu Misständen im der Pflege ihres Arbeitgebers geäussert hatte (sog. „Anschwärzen“ oder „Whistleblowing“). Mit dem in der „Arbeit und Recht“ abgedruckten Urteil vom 28.03.2006 hob das LAG Berlin ein (Teil-)Urteil des Arbeitsgericht Berlin auf, wies die Kündigungsschutzklage der kritischen Mitarbeiterin ab und ließ – wie immer und bezeichnend in solchen Fällen – die Revision zum BAG nicht zu; über die Nichtzulassungsbeschwerde hat das BAG bislang noch nicht befunden. In einem sehr informativen Beitrag befasst sich ein Bundesrichter (Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig) mit den Auswirkungen einer Rechtsprechung, die Mitarbeiter, die nicht länger schweigen wollen, immer noch und selbst bei Straftaten, leichtfertig mit Kündigung bedroht. Frei nach Freud, Jung und Adler: Vermutlich Angst, Rechtspfleger und Urkundsbeamte könnten mal aus dem Nähkästchen plaudern …

Quelle: Forum Pflege von Werner Schell
Info:  Kostenloses Merkblatt Anschwärzen des Arbeitgebers

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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