Kündigungen per SMS (Kurznachricht per Handy) scheinen im Trend zu liegen. Nicht nur beim Laufpass in Beziehungen ist es chic geworden, ohne langes Fackeln mitzuteilen, dass „Schluß“ ist. Auch Arbeitgeber scheuen die Konfrontation und nehmen lieber den langen Arm des Mobiltelefons, um sich gegenüber der Wirkung einer nicht selten existenzbedrohenden Kündigung beim Empfänger abzuschotten. Im Falle eines Angestellten einer australischen Gewerkschaft hatte die Kündigung per SMS, die dort anders als in Deutschland rechtlich zulässig ist, Folgen: Der Gekündigte, der unter psychischen Problemen litt, sah offensichtlich keinen Sinn mehr und setzte einen Schlußstrich unter sein Leben, wie der Spiegel berichtet. Ein australisches Gericht beschäftigt sich nun mit der Schadensersatzklage der Hinterbliebenen. Der Fall zeigt, wie wichtig das persönliche Gespräch bei einer Trennung ist. Ob in der Liebe oder bei der Arbeit.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.