Vor der Angst schützt auch die Uniform eines schwarzen Sheriffs nicht. Das Arbeitsgericht Frankfurt musste die Kündigung eines Wachmanns beurteilen, der auf das US-Konsulat aufpassen sollte. Ärzte stellten aber fest, dass die Sicherheitskraft unter Klaustrophobie mit Panikattacken litt, sobald sie längere Zeit allein gelassen wurde. Das reichte dem Arbeitsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 7 Ca 8330/06), wie der Bonner Generalanzeiger berichtet. «Dass ein bewaffneter Wachmann mit diagnostizierter Kollapsneigung ein Sicherheitsrisiko darstellt, liegt auf der Hand», meinte das Arbeitsgericht in seinem Urteil. Ein anderweitiger Einsatz kam nicht in Betracht, da das Konsulat die Einsatzgenehmigung entzog und der Arbeitgeber nur amerikanische Einrichtungen sichert.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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