Die Finanzkrise weitet sich zur Wirtschaftskrise (Rezession) aus. Betriebsbedingte Kündigungen werden 2009 kommen. Was können Arbeitnehmer tun? Behinderte mit einem GdB unter 50 % sollten in jedem Fall eine Gleichstellung beantragen. Weitere Maßnahmen, um einen besonderen Kündigungsschutz zu erlangen und die Krise zu überstehen: Familienplanung überdenken, Elternzeit beantragen. Oder eine Auszeit zur Pflege nehmen (Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz). Diese Maßnahmen können zu einem höheren Schutz vor Kündigung führen. Unter Umständen kann für Teilzeitbeschäftigte eine Arbeitszeitaufstockung nach dem Teilzeitbefristungsgesetz Sinn machen (höheres Arbeitslosengeld, andere Vergleichsgruppe bei der Sozialauswahl im Rahmen von Entlassungen). Arbeitnehmer in betriebsratslosen Betrieben sollten über die Gründung eines Betriebsrats nachdenken. Betriebsräte sollten jetzt Ersatzmitglieder nachrücken lassen, damit diese den besonderen Kündigungsschutz bzw. den nachwirkenden Kündigungsschutz wegen Betriebsratstätigkeit erlangen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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