Ein Mobbingprozess wie viele andere oder ein spektakuläres Urteil, das das Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) im Fall eines nach den gerichtlichen Feststellungen gemobbter Straßenbahnfahrer, so der Wiener Kurier. Während der Fahrer sich seit dem Bekanntwerden seiner Homosexualität als Opfer fortgesetzten Mobbings sieht, bezeichnen die Wiener Linien ihn als egomanische Persönlichkeit. Das Gericht hielt jedenfalls Mobbing für erwiesen und die Kündigung des Unternehmens für unwirksam. Das Verkehrsunternehmen sei seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.