so schreibt es die Berliner Morgenpost (ohne Anführungszeichen). Kein Wunder, dass die Klage des Büroleiters des Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (Die Linke) zurückgewiesen wurde. Das Arbeitsgericht Berlin prüfte die Kündigung an sich – mangels Geltung des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb “Bundestagsabgeordneter” – nämlich gar nicht auf das Vorliegen von Kündigungsgründen. Der Büroleiter konnte lediglich nicht nachweisen, dass er wegen der Gründung eines Betriebsrates für die Beschäftigten der Linken gefeuert wurde. Der Beitrag in der Berliner Mopo zeigt, wie man bei fehlenden Rechtskenntnissen zu irreführenden Schlagzeilen kommen kann. Denn bei den Linken im Bundestag scheint es eine Menge Probleme mit dem Arbeitsrecht zu geben, wie Ver.di schildert. Eine ganz andere Qualität als die Morgenpost bietet da der Beitrag im Spiegel, den die SPD Unterfranken ins Netz gestellt hat. Hoffentlich mit Erlaubnis.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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