In Düsseldorf arbeitet ein Hotelangestellter hart. Nach eigenen Angaben habe der 64-jährige „Hilton-Udo“ in 27 Dienstjahren 3200 Überstunden angesammelt. Immer, ob Wochenende oder Feiertag sei er als Bankettchef im Dienst gewesen. Der Mann fordert nun 2 Jahre bezahlte Freizeit oder € 107.000,00. Der Arbeitgeber sieht das nun ganz anders.

Er meint, in der Position als Abteilungsleiter wären Überstunden durch eine Pauschale abgegolten; zudem habe es „Hilton-Udo“ versäumt, die Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Also zog der fleißige Angestellte vor das Düsseldorfer Arbeitsgericht.

Die Richter schlugen einen Vergleich vor, nach dessen Inhalt „Hilton-Udo“ bis zum Eintritt in die Rente im Februar 2009 bezahlten Urlaub erhält. Kommt kein Vergleich zustande, wird am 04.0.2008 weiterverhandelt.

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: justiz.nrw.de und rp-online.de

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