entschied das Arbeitsgericht Frankfurt a. Main (Urteil vom 25.07.2007, Aktenzeichen 1 Ca 1199/07). Nach zuzustimmender Ansicht des Arbeitsgerichts dürfen Arbeitnehmer Weisungen von Vorgesetzten zurückweisen, wenn damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschritten würde. In dem Rechtsstreit klagte der Fahrer eines Abschleppunternehmens gegen seine fristlose Kündigung. Der Fahrer bekam am nachmittag nach einem langen Arbeitstag den Auftrag, noch ein Pannenauto nach Düsseldorf zu transportieren. Die Durchführung der Fahrt hätte zu einem deutlichen Verstoss gegen die höchstzulässige Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz geführt, weshalb der Fahrer den Auftrag nach Ansicht des Arbeitsgerichts ablehnen durfte. Die Richter erklärten deswegen die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers für unwirksam.

Anmerkung: Weisungen, d.h. das Direktionsrecht im Arbeitsverhältnis dürfen nur nach billigem Ermessen und unter Beachtung der Gesetze, tariflicher Vorschriften und arbeitsvertraglicher Vereinbarungen ausgeübt werden. Weisungen, die diese Grenzen überschreiten, müssen nicht befolgt werden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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