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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Mehr Kündigungen = weniger Kinder

Dass die Karriere gut ausgebildeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz besonders in Deutschland mit einem Kinderwunsch schlecht zu vereinbaren ist, ist allgemein bekannt und offensichtlich. Kindertagesstätten gibt es in den meisten Orten nur für ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen mit Kernarbeitszeiten von 9 bis 15 Uhr. Krankenschwestern, Polizistinnen, Feuerwehrbeamtinnen und andere Frauen, die zu anderen Tageszeiten oder gar …

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Veröffentlicht am: 18. August, 2009 von RA Michael W. Felser
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Fristen überall….

Täglich und überall im Alltag und im Beruf begegnen uns Fristen. Ob es um den Handy- oder Fitnessstudiovertrag, den Miet- oder Arbeitsvertrag, Knöllchen, Verjährungen, Gutscheine; Kündigungsschutzklagen, Gewährleistung und Garantie,

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Veröffentlicht am: 11. August, 2009 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbständigkeit: Statusfeststellung, Künstlersozialkasse und Steuerberaterhaftung

Die Statusfeststellung von vermeintlich Selbständigen, eines freien Mitarbeiters, Ein-Mann-Unternehmers oder einer Honorarkraft ist eine heikle Angelegenheit, mit der sich Steuerberater leider nicht gut auskennen. Die Statusfestellung betrifft die Frage, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder eine abhängige Beschäftigung, was im Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht leider unterschiedliche Antworten nach sich ziehen kann. Immer wieder beklagen sich …

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Veröffentlicht am: 11. August, 2009 von RA Michael W. Felser
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Emmely und das BAG: Begründung der Revisionszulassung

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Begründung für die Zulassung der Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Berliner Kassiererin „Emmely“ veröffentlicht. Danach dürften alle Hoffnungen, das Bundesarbeitsgericht werden jetzt die Verdachtskündigung überdenken, zerplatzen. Das Bundesarbeitsgericht in der Begründung

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Veröffentlicht am: 10. August, 2009 von RA Michael W. Felser
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Abfindung und Steuern sparen

Bei der Abfindung im Rahmen einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag kann man leichter Geld verschenken als man es verdienen könnte. Das geht schon bei den Verhandlungen los … Aber am Ende steht der Betrag fest, dann geht es nur noch um das „Netto“, also wie Steuern gespart werden können. Das kann durch die Anwendung 5 …

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Veröffentlicht am: 10. August, 2009 von RA Michael W. Felser
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