RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Vor der Transfergesellschaft sollte man sich als Arbeitnehmer in acht nehmen. Warum, kann man hier (dank Kölner Stadtanzeiger) schön nachlesen. Bei der TMD Friction, einem Automobilzulieferer, fühlen sich die Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft gewechselt sind, veräppelt. Während das insolvente Unternehmen wieder Vollgas gibt und
Weiterlesen >
In der Praxis hilfreich ist neben den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien das „Gemeinsame Rundschreiben betreffend EFZG (Rundschreiben 98 b) der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 25. 6. 1998. Dort sind ausführliche Regeln für die Behandlung von Fortsetzungserkrankungen und das Hinzutreten weiterer Erkrankungen geregelt. Selten beachtet wird 5 / 5 ( 1 vote )
Weiterlesen >
Ein schlimmer Fall mit unabsehbaren Folgen: Arbeitnehmer werden immer dreister am Arbeitsplatz. Wenn Brötchen aus Hunger gegessen werden oder Schollenfilets, dafür mag man noch Verständnis aufbringen in Zeiten des Mindestlohns. Jetzt hat ein Arbeitnehmer aber sein Handy im Betrieb aufgeladen, ohne den Strom dafür zu bezahlen (Wert: ca. 0,014 Cent, aber es geht hier ums …
Weiterlesen >
Jetzt können sich Anwälte, die Erfahrung im Kündigungsrecht haben, auf Kuendigung.de, Arbeitsgericht.de und anderen gut merkbaren arbeitsrechtlichen Topdomains mit ihrer kongruenten Kompetenz lokal exklusiv präsentieren. Gefragt ist nicht der Alleskönner und Fachanwalt für hohe Streitwerte, sondern die spezialisierte (Fach-)anwältin mit Leidenschaft für das Arbeitsrecht. 30 anwaltliche Experten haben sich bereits einen der limitierten Plätze gesichert. …
Weiterlesen >
Die Karriere-Expertin Svenja Hofert gibt in Teil 4 der Bild.de Kündigungsserie hilfreiche Tipps, wie es mit der Bewerbung auch klappt. Onlinebewerbungen kommen in Mode, aber auch dabei sind eiserne Regeln einzuhalten. Wer schludert oder Massenmails verschickt, bekommt den Job garantiert nicht. Was Sie beachten müssen, sagt Ihnen
Weiterlesen >