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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Arbeitsgericht München: Keine Freistellung trotz Klausel im Arbeitsvertrag

Obwohl der Arbeitsvertrag der Klägerin eine Klausel enthielt, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, die Arbeitnehmerin nach Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, verurteilte das Arbeitsgericht München den Arbeitgeber zur Beschäftigung der Klägerin. Diese hatte

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Veröffentlicht am: 23. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Offenbach: Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden nach dem 30.06.

Arbeitnehmer mit einem befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag  können sich freuen: Das Arbeitsgericht Offenbach am Main entschied, dass auch Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht genommenen Jahresurlaubs haben. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn

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Veröffentlicht am: 22. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Halberg Guß insolvent

Halberg Guß, ein Wettbewerber des Eisenwerk Brühl, ist insolvent. Betroffen sind 2000 Arbeitnehmer, 1300 in Saarbrücken und 700 in Leipzig.  Zu Insolvenzverwaltern bestellt wurden

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Veröffentlicht am: 22. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Mitgliedsbeitrag im Deutschen Anwaltverein (DAV) steuerpflichtiger Arbeitslohn

Übernimmt der Chef für eine angestellte Rechtsanwältin oder angestellten Rechtsanwalt die Kosten der Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV), so ist der Mitgliedsbeitrag in der Regel wie steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, entschied der Bundesfinanzhof in einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil. Nur wenn der Arbeitgeber überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse handelt, kann davon eine Ausnahme gemacht werden. Ist aber

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Veröffentlicht am: 22. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Achtung Sommerferien 2009: Kündigung geht auch während Urlaub zu

Bald beginnen sie, die lang ersehnten Sommerferien. 2009 ist kein Jahr wie jedes andere: Viele Arbeitnehmer müssen in der zweiten Jahreshälfte mit einer Kündigung rechnen. Urlaub schützt davor nicht, auch nicht – entgegen eines verbreiteten Gerüchst unter Arbeitnehmern- vor dem „Zugang“ der Kündigung. Selbst wenn der Arbeitgeber die urlaubsbedingte Ortsabwesenheit seiner Arbeitnehmers kennt, kann ein …

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Veröffentlicht am: 22. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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