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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Sofort Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz

Das neue Pflegezeitgesetz, das seit Mai 2008 gilt, könnte in Verbindung mit der Alterspyramide zum Jobretter 2009 avancieren. Ein schlechtes Gewissen brauchen Arbeitnehmer dabei nicht zu haben. Denn die Unternehmen versuchen zunehmend die gesetzliche Sozialauswahl und damit den Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer durch einen Interessenausgleich mit Namensliste

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Veröffentlicht am: 16. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Auch bei unwiderruflicher Freistellung sozialversichert!

Endlich. Wir sind eingeknickt. Ihre Sozialversicherungsträger. Sie bleiben jetzt auch bei unwiderruflicher Freistellung Mitglied in der Sozialversicherung. Wir nehmen Ihre Beiträge jetzt doch. Aber es hat etwas gedauert: „Vom Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist demnach auch dann auszugehen, wenn die Arbeitsvertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen unwiderruflich auf die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung verzichten (z. B. durch

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kitastreik: Jede siebte Erzieherin demonstrierte in Köln!

So kennt man sie gar nicht, Frau von der Leyen? Wenn das mal nicht alles Politiker waren auf der Kita-Demo, dann war fast jede/r siebte Erzieher/in nach Köln gekommen: von den 220.000 Erzieher/innen bundesweit trafen sich 30.000 in Köln, um Druck zu machen für ihre Forderung nach einem Gesundheitstarifvertrag und mehr Anerkennung. Das muß eigentlich …

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Veröffentlicht am: 15. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Befristungen im öffentlichen Dienst (TVÖD, TV-L)

SR 2y gilt nicht mehr. Stattdessen ist nunmehr § 30 TVÖD bzw. § 30 TV-L für befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst maßgeblich. Allerdings sind die Regelungen der SR 2y inhaltlich in  § 30 Absatz 2 – 5 TVöD aufgenommen worden. Die Tarifvertragsparteien haben allerdings ein redaktionelles Versehen bereinigt, was im Internet meistens noch nicht eingepflegt …

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat bestimmt bei Unternehmenssprache “englisch” statt “deutsch” mit

Business english is bad english, so what … wenn der Personalvorstand aber mitteilt, er setze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Personalfunktionen gutes Englisch voraus und sei unglücklicherweise der Oberschullehrer schlechtgeschriebener Unterlagen, wird es Zeit für den Betriebsrat, einzuschreiten. And indeed:

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Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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